Verstoß gegen BtmG

Rechtliches
Antworten
Jannosch3210
Beiträge: 1
Registriert: 14. Mär 2020, 23:51

Verstoß gegen BtmG

Beitrag von Jannosch3210 »

Hallöchen , und zwar wurde ich heute mit etwa 3 Gramm Marihuana erwischt von der Bundespolizei

zu mir :

Ich bin nicht 21
Ich bin nicht vorbestraft
Habe noch nie kontakt mit der Polizei gehabt
Habe das Zeug net Verkauft etc.
Habe es nur mit mir geführt

Mich interessiert jetzt wie es weitergeht , ich wurde von der Polizei nach der Aufklärung sowie Beweiseinahme (habe aussage verweigert , da ich das zeug von nem verwandten habe) und Strafanzeige entlassen , wie wird es weitergehen ?

Werde ich vor das gericht kommen ?
Werde ich einen Anwalt brauchen ?

und Ehrlich gesagt habe ich bissl panik ^^ :smiley7.gif:
Benutzeravatar
Nachtschatten
Beiträge: 12
Registriert: 8. Mär 2020, 17:35

Re: Verstoß gegen BtmG

Beitrag von Nachtschatten »

Ja, nimm dir einen Anwalt. Geh am besten direkt hin und schildere dem, was passiert ist.
Der wird dann Akteneinsicht einfordern und darauf baut man dann eine Abwehr auf.

3 Gramm wird denk ich aber fallen gelassen - in welchem Bundesland ist das passiert?

Hast du die 3 Gramm über ne Grenze gebracht?

Achso: Falls die dir vorladen auf die Wache - Geh nicht hin. Du musst dort nicht erscheinen. Das wird dir der Anwalt dann denke ich aber auch sagen.
Antworten