Psilo-Pilze selbst finde ich nicht im Anhang I. Jedoch Salvia, Cannabis und Cannabisharz.
dann gibt es am Ende des Anhang I diesen Satz
Ich vermute mal die Einschränkung "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist." bezieht sich auf den gesamten Satz, der beginnt mit "Stoffe nach §2".Stoffe nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d mit in dieser oder einer anderen Anlage aufgeführten Stoffen sowie die zur Reproduktion oder Gewinnung von Stoffen nach § 2 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b bis d geeigneten biologischen Materialien, wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.
Mir erschließt sich daher auch nicht die Rechtliche Einschätzung in Wikipedia
Insbesondere das Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher unabhängig vom ZweckIn Deutschland sind die Wirkstoffe Psilocybin und Psilocin als nicht verkehrsfähige Betäubungsmittel in Anlage 1 des Betäubungsmittelgesetzes (BtMG) erfasst.[34] Besitz von und Handel mit diesen Pilzen sind daher unabhängig vom Zweck des Besitzes (mit eng begrenzten Ausnahmen, beispielsweise zum Zweck pilzkundlicher Sammlungen), in Deutschland strafbar.
Der Wikipedia-Satz ist in sich selbst schon ein Widerspruch, da es erst heisst "unabhägig vom Zweck" und dann "Zweck pilzkundlichlicher Sammlungen"
Ich vermute dass soll bedeuten, dass sich Drogenkonsumenten gerne rausreden, sie würden Pilze nur angucken wollen, und ihnen dann einfach unterstellt wird, sie würden sie missbrauchen wollen. Dass also praktische Rechtsprechung unabhängig vom vorgeblichen Zweck ist... ODER wie kann ich mir das unabhängig vom Zweck erschließen?
Nach meinem Verständnis ist reines Psilocybin unabhängig vom Zweck verboten, und ein Pilz der Psilocybin enthält nur dann, "wenn ein Missbrauch zu Rauschzwecken vorgesehen ist.".
Das hieße, wenn Microdosing eine gängige Anwendungsart ist, dann sind Pilze für diese Anwendung legal, weil es keinen Missbrauch darstellt.